Digitalisierung Schweiz · Aktualisiert 2026

Die staatliche E-ID: Wie die Schweiz digitale Identität neu denkt

Nach der Ablehnung eines ersten Vorschlags an der Urne verfolgt die Schweiz seit 2024 einen zweiten, staatlich getragenen Ansatz für eine elektronische Identität. Die E-ID soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich gegenüber Behörden und Unternehmen digital auszuweisen, ohne dabei auf private Anbieter angewiesen zu sein. Für viele Menschen im Alltag wirft das zentrale Fragen auf: Wie sicher sind meine Daten? Wer kontrolliert die Infrastruktur? Und was ändert sich konkret bei Behördengängen?

Person hält Smartphone mit digitaler Ausweis-App vor einem Schweizer Gemeindeamt
Die E-ID soll künftig über eine staatlich betriebene App auf dem Smartphone verwaltet werden.

Was die E-ID konkret ermöglichen soll

Anders als bei kommerziellen Log-in-Lösungen soll die E-ID vom Bund selbst herausgegeben und betrieben werden. Sie basiert auf dem Prinzip der Datensparsamkeit: Nutzerinnen und Nutzer sollen bei jeder Anwendung nur jene Informationen offenlegen, die für den jeweiligen Zweck tatsächlich notwendig sind – etwa das Alter, ohne das vollständige Geburtsdatum zu übermitteln. Anwendungsfälle reichen von der Eröffnung eines Bankkontos über die Anmeldung bei Versicherungen bis hin zu digitalen Behördenleistungen wie dem Umzugsmelden oder dem Beantragen von Dokumenten.

Freiwilligkeit als zentrales Versprechen

Ein wiederkehrendes Thema in der öffentlichen Debatte ist die Freiwilligkeit der E-ID. Der physische Ausweis und der Pass bleiben bestehen; die elektronische Identität ist als zusätzliches, optionales Angebot konzipiert. Für Menschen, die digitale Dienste aus Gewohnheit, Datenschutzbedenken oder technischen Gründen nicht nutzen möchten, soll dies keine Nachteile im Zugang zu staatlichen Leistungen bedeuten.

Ältere Person spricht mit Sachbearbeiterin am Schalter eines Gemeindeamts in Zürich
Analoge Wege zu Behördenleistungen sollen parallel zur E-ID bestehen bleiben.

Datenschutz und technische Architektur

Die technische Ausgestaltung setzt auf ein sogenanntes Self-Sovereign-Identity-Modell: Die Daten werden dezentral auf dem Gerät der Nutzerin oder des Nutzers gespeichert statt zentral in einer staatlichen Datenbank. Kryptografische Verfahren sollen sicherstellen, dass einzelne Nachweise unabhängig voneinander überprüft werden können, ohne dass Drittanbieter Bewegungsprofile erstellen können. Der Bund hat zudem angekündigt, den zugrunde liegenden Code offenzulegen, um unabhängige Sicherheitsprüfungen zu ermöglichen.

Offene Fragen aus gesellschaftlicher Sicht

Trotz der überarbeiteten Vorlage bleiben in der öffentlichen Diskussion Fragen offen: Wie wird verhindert, dass die E-ID de facto zu einer Voraussetzung für bestimmte digitale Dienstleistungen wird? Welche Rolle spielen private Unternehmen bei der Entwicklung der technischen Infrastruktur? Und wie wird der Zugang für Menschen ohne Smartphone oder mit eingeschränkter digitaler Kompetenz sichergestellt? Diese Fragen begleiten die Einführung der E-ID über die kommenden Jahre und dürften auch die politische Debatte in den Kantonen prägen.

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