KI in der Bildung
Werkzeuge, Prüfungen und Medienkompetenz im Klassenzimmer und in der Weiterbildung.
Kompetenz vor Effizienz
Generative Systeme können beim Üben und Strukturieren helfen. Lernen entsteht aber durch Auseinandersetzung, Rückfragen und eigene Formulierungen. Schulen brauchen Regeln, die diesen Prozess stärken, statt ihn durch reine Effizienzgewinne zu verdrängen.
Faire Beurteilung
Bei schriftlichen Arbeiten sollten Lernziele und erlaubte Hilfsmittel klar benannt werden. Lehrpersonen benötigen Zeit, Aufgaben so zu gestalten, dass Verständnis und nicht nur die Ausgabe eines Systems sichtbar wird.
- Quellen und verwendete Hilfsmittel offenlegen.
- Datenschutz bei Lernplattformen vor dem Einsatz prüfen.
- Analoge Gesprächs- und Übungsräume erhalten.
Technologie ist dann bildungswirksam, wenn sie Fragen vertieft, statt sie abzukürzen.
Digitale Bildung in Zahlen
Einige Kennzahlen helfen, den Stand der Digitalisierung in Schweizer Bildungseinrichtungen einzuordnen. Die Angaben stammen aus öffentlich zugänglichen Berichten kantonaler Bildungsdirektionen.
26
Kantone mit eigenen Leitlinien zum Umgang mit KI-Werkzeugen im Unterricht
3
Schulstufen, für die separate Empfehlungen zur Nutzung generativer Systeme bestehen
1
Nationale Koordinationsstelle für digitale Bildung, die kantonale Leitlinien vergleicht
2026
Jahr, in dem mehrere Kantone ihre Prüfungsrichtlinien zu Hilfsmitteln überarbeitet haben
Einsatzbereiche im Vergleich
Nicht jeder Einsatz von KI-Werkzeugen in der Bildung ist gleich zu bewerten. Die folgende Übersicht ordnet drei typische Anwendungsfälle ein.
| Anwendungsfall | Chance | Offene Frage |
|---|---|---|
| Übungsaufgaben generieren | Individuelles Tempo, mehr Übungsmaterial | Qualitätssicherung der generierten Aufgaben |
| Textentwürfe unterstützen | Struktur für erste Fassungen | Abgrenzung zwischen Hilfsmittel und Eigenleistung |
| Sprachlernanwendungen | Zusätzliche Übungsmöglichkeiten ausserhalb des Unterrichts | Umgang mit Lerndaten von Minderjährigen |
Checkliste für Lehrpersonen
- Prüfen, ob eine geplante Anwendung den kantonalen Leitlinien entspricht.
- Lernziele vor dem Einsatz eines Werkzeugs klar formulieren.
- Datenschutzerklärung der eingesetzten Plattform sichten.
- Erlaubte Hilfsmittel bei Prüfungen schriftlich festhalten.
- Rückmeldungen von Lernenden zum Einsatz systematisch einholen.
Häufige Fragen
Dürfen Schülerinnen und Schüler generative Systeme frei nutzen?
Das hängt von der jeweiligen Schule und Stufe ab. Viele Kantone verlangen eine ausdrückliche Regelung durch die Lehrperson.
Werden Lerndaten an Dritte weitergegeben?
Das hängt vom eingesetzten Anbieter ab. Schulen sollten dies vor der Einführung einer Plattform vertraglich klären.